Die ersten fünf Gespräche dienen dazu, sich für den "richtigen" Therapeuten/in zu entscheiden, wo auch die "Chemie stimmt". In der fünften Probestunde sollte jeder/jede Patient/in seine Therapie schriftlich bei seiner Krankenkasse beantragen (Formulare sind bei Psychotherapeuten vorrätig). Eine Arztgenehmigung braucht man nicht mehr. Ärzte stellen vor Aufnahme einer Therapie nur fest, dass Klienten körperlich gesund sind.
Sie wird bei Anpassungsstörungen und leichteren Störungen angewandt, d. h. bei nicht so tiefgehenden, aber behandlungsbedürftigen Problemen. Dieses ein halbes Jahr dauernde Verfahren muss die Krankenkasse formal umgehend genehmigen, weil der Antrag nicht über einen Gutachter läuft.
Reicht eine KZT für die Behandlung einer Störung nicht aus, wird nach 20-25 Stunden im Einvernehmen mit dem Patienten eine Verlängerung von weiteren 25 Stunden eingereicht. Dieser Antrag muss gegenüber einem anonymen Gutachter wissenschaftlich begründet werden. Aus Datenschutzgründen erfährt die Kasse nichts von den Beschwerden des Antragstellers. Ist der Gutachter der Überzeugung, dass ein behandlungsbedürftiger Fall vorliegt, übernimmt die Krankenkasse die Kosten. Also: Nicht die Krankenkasse entscheidet, sondern der Gutachter. "Einen guten Draht" zu seinem Sachbearbeiter zu haben, nützt hier nichts.
Ist der psychische Entwicklungsprozess nach 50 Stunden noch nicht zu einem befriedigenden Abschluss gekommen, was zwischen Patient und Behandler/in vertraulich geklärt wird, kommt man überein, eine Verlängerung von 30 Stunden zu beantragen. Auch dieser Antrag unterliegt dem Gutachterverfahren.
Es ist äußerst selten, dass auch nach 80 Sitzungen eine Therapieverlängerung notwendig ist, wenn z.B. bis zur 80. Sitzung schwere Unfälle, schwerste Erkrankungen oder Todesfälle aufgetreten sind. In diesen Fällen wird eine letztmalige Verlängerung von 20 Stunden angestrebt. Sie muss einer Gutachter-Prüfung standhalten.
Da die Probleme in jeder Partnerschaft individuell sind, bleibt es den Klienten überlassen, wieviele Stunden oder Doppelstunden mit oder ohne Partner sie nehmen möchten. Die Bezahlung wird individuell geregelt. Oft sind nur 2-10 Einzel- oder Doppelstunden nötig. In Einzelfällen kann eine Paarberatung in eine Einzeltherapie umgewandelt werden, die dann von der Krankenkasse erstattet wird.